Rauchwarnmelderpflicht
Gesetzliche Vorgaben zum Einsatz von Rauchwarnmeldern
Vielen Mietern ist nicht bekannt, dass bereits in 13 deutschen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen, Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte gilt. Details finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen. Diese regeln den Umgang mit Rauchwarnmeldern in Neu-, Bestands- und Umbauten.